In Boli­vi­en ist es jedem Aus­län­der gestat­tet, Pri­vat­grund­stü­cke zu erwer­ben, Pri­vat­ei­gen­tum zu besit­zen und die­ses spä­ter an sei­ne Nach­kom­men zu vererben.

  • Die ein­zi­gen Ein­schrän­kun­gen bestehen dar­in, dass man als Aus­län­der weder Grund­stü­cke in Natio­nal­parks, noch an der Lan­des­gren­ze erwer­ben darf, da an der Lan­des­gren­ze eine Sicher­heits­zo­ne von 50 Kilo­me­tern besteht (sie­he Arti­kel 14, 56 und 262 der boli­via­ni­schen Verfassung).
  • Das trifft bei unse­ren Grund­stü­cken nicht zu, da sich die­se weder in einem Natio­nal­park befin­den noch an der Lan­des­gren­ze. Unser Resort befin­det sich im Lan­des­in­nern etwa 250 Kilo­me­ter von der nächs­ten Lan­des­gren­ze zu Para­gu­ay entfernt.
  • Seit der Volks­ab­stim­mung im Jahr 2009 darf man in Boli­vi­en als Pri­vat­per­son oder Unter­neh­men bis zu max. 5.000 Hekt­ar Land besitzen.
  • Um das Poten­ti­al voll aus­zu­nut­zen, haben wir uns ent­schlos­sen, das Ter­ri­to­ri­um unse­res Resorts schritt­wei­se auf die­se maxi­ma­le Grö­ße auszudehnen.
  • Mit­te 2016 haben wir das idea­le Ter­ri­to­ri­um von knapp 50 Qua­drat­ki­lo­me­ter iden­ti­fi­ziert und befin­den uns nun im pro­gres­si­ven Kauf­pro­zess, da es aus einer Rei­he von Groß­grund­stü­cken besteht, die wir momen­tan schritt­wei­se aufkaufen.
  • Mit bereits über 30 Groß­grund­stü­cken und meh­re­ren klei­nen Grund­stü­cken ist die Land-Kauf­pha­se bereits gut vor­an­ge­schrit­ten; es geht den­noch wei­ter, wäh­rend die Kauf­ver­hand­lun­gen der Groß­grund­stü­cke sich teil­wei­se in die Län­ge zie­hen. Wir tun unser Bes­tes, um die­sen wich­ti­gen Pro­zess der Land­kauf­pha­se zu beschleunigen!
  • Aus stra­te­gi­schen Grün­den, und um unser Gesamt-Ter­ri­to­ri­um wei­ter aus­deh­nen zu kön­nen und nicht auf 50 qkm limi­tiert zu sein, haben wir eine zwei­te Pha­se unse­res Pro­jekts, namens Refu­gi­um Invest­ment, ins Leben gerufen.
  • Die Maxi­mal­grö­ße von 5000 Hekt­ar wird von der boli­via­ni­schen Regie­rung gestat­tet, wenn die Land­flä­chen unter ande­rem für Land­wirt­schaft und Rin­der­zucht genutzt wer­den, um den Agrar­markt zu bedienen.
  • Gemäß der boli­via­ni­schen Ver­fas­sung müs­sen Län­de­rei­en eine sozia­le oder wirt­schaft­li­che Funk­ti­on erfül­len, FES (Fun­ción Econó­mi­ca Social) genannt.
  • Damit meint der Staat, dass die Eigen­tü­mer eine Ver­wen­dung der Län­de­rei­en oder Land­nut­zung vor­wei­sen sol­len, die Wohl­erge­hen oder Ent­wick­lung für die Eigen­tü­mer, die Fami­lie oder die Gemein­schaft erzeugt. In ande­ren Wor­ten: Das Land soll genutzt wer­den und nicht ein­fach brach herumliegen.
  • Gemäß der Ver­fas­sung ist eine sozia­le oder wirt­schaft­li­che Funk­ti­on gewähr­leis­tet, wenn die Eigen­tü­mer oder Besit­zer eine nach­hal­ti­ge Nut­zung in der Ent­wick­lung der Land­wirt­schaft, der Forst­wirt­schaft und ande­re pro­duk­ti­ve Tätig­kei­ten ent­wi­ckeln oder im Bereich der Erhal­tung und des Schut­zes der Arten­viel­falt, in der For­schung oder im Öko­tou­ris­mus aktiv sind. Ziem­lich alle die­se Aspek­te sind in unser Pro­jekt integriert.
  • Unser Pro­jekt ist momen­tan bereits ins­ge­samt 5.212 Hekt­ar groß, also schon über 52 Quadratkilometer!
  • 2.808 Hekt­ar davon befin­den sich in Pha­se I unse­res Pro­jekts und 2.404 Hekt­ar in Pha­se II. Der­zeit sind wir in Ver­hand­lun­gen, um unse­re Län­de­rei­en, dank den Gel­dern unse­rer stra­te­gi­schen Pro­jekt­part­ner, im Lauf der nächs­ten Zeit schritt­wei­se auf das Maxi­mum von 10.000 Hektaren zu erweitern!
  • Es wür­de nichts aus­ma­chen, wenn wir die ange­peil­te Dimen­si­on nicht errei­chen. Die Län­de­rei­en, die wir hin­zu­er­wer­ben und schritt­wei­se in unser länd­li­ches Resort inte­grie­ren, wer­den auf den Namen unse­rer Unter­neh­men, „Zufluchts­ort S.R.L.“ und “Refu­gi­um Invest­ment SRL”, registriert.
  • Die­se Groß­grund­stü­cke sind vom boli­via­ni­schen Insti­tut der Agrar­re­form (INRA) beglau­bigt, vom Prä­si­den­ten der Nati­on unter­zeich­net und im Grund­buch eingetragen.
  • Der vom INRA beglau­big­te Topo­graf ver­misst unser kom­plet­tes Ter­ri­to­ri­um, unter­teilt die für Land­häu­ser idea­len Berei­che in 10.000 Qua­drat­me­ter gro­ße Grund­stü­cke, die soge­nann­ten Hekt­are, und erstellt die inter­nen Plä­ne mit den genau­en GPS-Satelliten-Koordinaten.
  • Somit kön­nen Sie sich Ihr Grund­stück inner­halb unse­res Zufluchts­orts, gemäß der gro­ßen Gesamt-Pro­jekt­plä­ne, unter den ver­füg­ba­ren Land­stü­cken sel­ber aussuchen.
  • Das geschieht gemäß der Posi­ti­on in der Rei­hen­fol­ge, in der Sie in unser Pro­jekt gekom­men sind. Her­nach wird Ihr Grund­stück im nota­ri­el­len Buch des Unter­neh­mens auf Ihren Namen regis­triert – zusam­men mit Ihren per­sön­li­chen Daten, der Grö­ße Ihres Grund­stücks und der genau­en Posi­ti­on mit den GPS-Satelliten-Koordinaten.
  • Nach die­ser Regis­trie­rungs­pha­se erhal­ten Sie von unse­rem Unter­neh­men ein nota­ri­ell beglau­big­tes Doku­ment mit Ihrer Eigen­tü­mer­schaft am erwor­be­nen Grund­stück und den dazu­ge­hö­ri­gen Ori­gi­nal­plä­nen samt einer Kopie des Ein­trags im nota­ri­el­len Buch des Unternehmens.
  • Der Ver­käu­fer ver­si­chert, dass das Grund­stück, das Sie erwer­ben, zuvor allei­ni­ges Eigen­tum des Ver­käu­fers war und frei von Rech­ten Drit­ter oder Hypo­the­ken ist.
  • Optio­nal kön­nen Sie es her­nach vor Ort auch noch von einem Agrar­rich­ter zer­ti­fi­zie­ren- und im Grund­buch ein­tra­gen las­sen, in Form einer Belastung.
  • Unser Pro­jekt befin­det sich auf dem Land und ist als länd­li­ches Ter­ri­to­ri­um für Land­wirt­schaft und Vieh­zucht, etc. eingestuft.
  • Intern Grund­stü­cke zu unter­tei­len und zu ver­kau­fen, so wie wir das tun, ist rechts­kon­form und in Boli­vi­en gang und gäbe.
  • Sobald das Pro­jekt wächst und die not­wen­di­gen Anfor­de­run­gen erfüllt, wird es die Mög­lich­keit einer Land­nut­zungs­än­de­rung geben, um es von einem länd­li­chen in ein urba­ni­sier­tes Gebiet umzuwandeln.
  • In dem Moment wäre es theo­re­tisch mög­lich, sich sein indi­vi­du­el­les Grund­stück im Grund­buch direkt auf sei­nen Namen regis­trie­ren zu lassen.
  • Aller­dings ist das nicht vor­ge­se­hen, weil es dadurch zu einer unkon­trol­lier­ba­ren Ver­städ­te­rung kom­men könn­te, durch wel­che unser ein­zig­ar­ti­ges Pro­jekt grund­le­gend ver­än­dert wer­den würde.
  • Dadurch wür­de unser öko­tou­ris­ti­sches Resort den Schutz ver­lie­ren, den unse­re inter­nen Resort-Richt­li­ni­en gewähr­leis­ten, da die­se, im Fall einer Ver­städ­te­rung, nicht mehr bin­dend wären.

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Bes­ser zehn Jah­re zu früh als einen Tag zu spät!