Notarielle Eintragung

  • Der vom INRA beglau­big­te Topo­graph wird unser kom­plet­tes Ter­ri­to­ri­um ver­mes­sen, die für unse­re Land­häu­ser idea­len Berei­che in je einen Hekt­ar gro­ße Grund­stü­cke unter­tei­len und die inter­nen Plä­ne mit den genau­en GPS-Satel­li­ten-Koor­di­na­ten erstellen.
  • Somit kön­nen Sie sich Ihr Grund­stück inner­halb unse­res Resorts gemäß der gro­ßen Gesamt-Pro­jekt­plä­ne unter den ver­füg­ba­ren Land­stü­cken selbst aussuchen.
  • Her­nach wird Ihr Grund­stück im nota­ri­el­len Buch des Unter­neh­mens auf Ihren Namen regis­triert, und zwar zusam­men mit Ihren per­sön­li­chen Daten, der Grö­ße Ihres Grund­stücks und der genau­en Posi­ti­on mit den GPS-Satelliten-Koordinaten.
  • Nach die­ser Regis­trie­rungs­pha­se erhal­ten Sie von unse­rem Unter­neh­men ein nota­ri­ell beglau­big­tes Doku­ment mit Ihrer Eigen­tü­mer­schaft am erwor­be­nen Grund­stück und den dazu­ge­hö­ri­gen Ori­gi­nal­plä­nen, samt einer Kopie des Ein­trags im nota­ri­el­len Buch des Unternehmens.
  • Der Ver­käu­fer ver­si­chert, dass das Grund­stück, das Sie erwer­ben, zuvor allei­ni­ges Eigen­tum des Ver­käu­fers war und frei von Rech­ten Drit­ter oder Hypo­the­ken ist.
  • Unser Pro­jekt befin­det sich auf dem Land und ist als länd­li­ches Ter­ri­to­ri­um für Land­wirt­schaft und Vieh­zucht etc., eingestuft.
  • Intern Grund­stü­cke zu unter­tei­len und zu ver­kau­fen, so wie wir das tun, ist völ­lig zuläs­sig und in Boli­vi­en gang und gäbe.
  • Sobald das Pro­jekt wächst und die not­wen­di­gen Anfor­de­run­gen erfüllt, wird es die Mög­lich­keit einer Land­nut­zungs­än­de­rung geben, um es von einem länd­li­chen in ein urba­ni­sier­tes Gebiet umzuwandeln.
  • In dem Moment wäre es theo­re­tisch mög­lich, sich sein indi­vi­du­el­les Grund­stück im Grund­buch direkt auf sei­nen Namen regis­trie­ren zu lassen.
  • Aller­dings ist das nicht vor­ge­se­hen, weil es dadurch zu einer unkon­trol­lier­ba­ren Ver­städ­te­rung kom­men könn­te, durch wel­che unser ein­zig­ar­ti­ges Pro­jekt grund­le­gend ver­än­dert wer­den würde.
  • Dadurch wür­de unser öko­tou­ris­ti­sches Resort den Schutz ver­lie­ren, den unse­re inter­nen Resort-Richt­li­ni­en gewähr­leis­ten, da die­se, im Fall einer Ver­städ­te­rung, nicht mehr bin­dend wären.
  • Unse­re Visi­on wäre somit hinfällig.

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Bes­ser zehn Jah­re zu früh als einen Tag zu spät!