Anticredito

Anticrético – ein geniales und beliebtes Mietsystem in Bolivien

Wenn wir uns für ein Haus oder eine Woh­nung inter­es­sie­ren, gibt es drei Arten von Trans­ak­tio­nen, die wir täti­gen kön­nen und zwar Kauf, Mie­te und Anticrético.

Die­se drit­te Opti­on ist in Boli­vi­en ziem­lich weit ver­brei­tet und die­je­ni­gen, die mit dem Immo­bi­li­en­sek­tor nicht so ver­traut sind, haben wahr­schein­lich meh­re­re Fra­gen zum System.

Was ist ein antikrétischer Vertrag? 
  1. Der Anti­cré­ti­co ist ein Ver­trag zwi­schen einem Kre­dit­ge­ber und sei­nem Schuldner.
  2. Wer nach dem Kre­dit fragt, gibt als Sicher­heit eine Immo­bi­lie an.
  3. Der Kre­dit­ge­ber behält das Eigen­tum für die Dau­er des Ver­tra­ges; maxi­mal fünf Jahre.
  4. Wenn der Ver­trag endet, stimmt der Schuld­ner zu, das ange­for­der­te Geld zurückzuzahlen.
  5. Der Kre­dit­ge­ber stimmt zu, das Eigen­tum, das als Sicher­heit dien­te, zurückzugeben.
  6. Wer das Geld leiht, kann wäh­len, ob er in der Immo­bi­lie woh­nen- oder sie ver­mie­ten möchte.
  7. Wie bei einem Kauf oder einer Ver­mie­tung benö­tigt der Zugang zu einem Haus in Anti­cré­ti­co einen Ver­trag durch öffent­li­che Urkun­de; dies wird regis­triert in Legal Rights. Als Pri­vat­ver­trag hat er kei­ne Rechts­gül­tig­keit.
Zu berücksichtigen
  1. Einer der wich­tigs­ten zu berück­sich­ti­gen­den Aspek­te ist, dass der Ver­lei­her des Gel­des ein Pri­vi­leg gegen­über der Immo­bi­lie hat.
  2. Ein­fa­cher erklärt: Wenn der Eigen­tü­mer des Hau­ses, d.h. wer um das Geld bit­tet, auch ande­ren Per­so­nen Geld schul­det und die­ses Haus zwangs­ver­stei­gert wird, wird der­je­ni­ge, wel­cher den anti­k­ré­ti­schen Ver­trag unter­zeich­net hat, also das Geld ver­lie­hen und das Eigen­tum erhal­ten hat, gegen­über ande­ren Gläu­bi­gern bevorzugt.
  3. Wer das Haus erhält, ist ver­pflich­tet, die Steu­ern und die jähr­li­chen Gebüh­ren der Immo­bi­lie zu zahlen.
  4. Er ist auch ver­pflich­tet, das Eigen­tum zu erhal­ten und zu verwalten.
  5. Wenn er sich von die­sen Ver­pflich­tun­gen befrei­en will, kann er das Eigen­tum jeder­zeit an den Eigen­tü­mer zurück­ge­ben, sofern er nicht auf die­se Befug­nis ver­zich­tet hat.
  6. Gleich­zei­tig hat der Gläu­bi­ger das Recht, die Immo­bi­lie zu behal­ten, solan­ge das gelie­he­ne Geld nicht zurück­ge­ge­ben wird.
  7. Dies bedeu­tet nicht, dass der Gläu­bi­ger die Immo­bi­lie ver­kau­fen kann.
  8. Wenn der Gläu­bi­ger die Immo­bi­lie ver­kau­fen möch­te, muss er gericht­lich ein­grei­fen und sie in einer öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung her­aus­neh­men, die durch die Zivil­pro­zess­ord­nung gere­gelt ist.
Anticrético – Für wen ist es geeignet und für wen nicht?
  1. Die­se Moda­li­tät ist eine der bes­ten Optio­nen für die­je­ni­gen, die ein Zuhau­se suchen, aber nicht genü­gend Kapi­tal haben, um etwas Eige­nes zu kaufen.
  2. Dar­über hin­aus hat der­je­ni­ge, der den Kre­dit gewährt, in der Immo­bi­lie eine Garan­tie, dass das Geld zurück­ge­ge­ben wird.
  3. Durch die Ver­mie­tung kann die Per­son einen Gewinn aus ihrer Inves­ti­ti­on erzie­len, wenn die Immo­bi­lie neu bewer­tet wird.
  4. Im Gegen­zug ist es für Eigen­tü­mer, die das Geld benö­ti­gen, eine gute Mög­lich­keit, ein zins­lo­ses Dar­le­hen zu erhal­ten, indem sie eine Immo­bi­lie zur Ver­fü­gung stel­len, die sie nicht nut­zen und für die sie in die­ser Zeit kei­ne Bei­trä­ge zah­len müssen.
  5. Zu den Nach­tei­len, die sich bei die­ser Art von Ver­trag erge­ben, gehört die Tat­sa­che, dass der Eigen­tü­mer die Immo­bi­lie nach Beglei­chung der Schuld, bzw. bei Rück­ga­be, nicht immer unter den glei­chen Bedin­gun­gen zurück­er­hält, wie bei der Lie­fe­rung, z.B. durch Abnutzung.
  6. Nicht alle Men­schen sind bereit, für Repa­ra­tu­ren Geld aus­zu­ge­ben, wenn der Ver­trag kurz vor dem Ende steht, in der Gewiss­heit, dass sie das inves­tier­te Geld wie­der zurückerhalten.
  7. Ein Nach­teil, den ein Anti­cré­ti­co für die­je­ni­gen haben kann, die eine Immo­bi­lie zurück­ge­ben und ihre Inves­ti­ti­on zurück­ge­win­nen wol­len, ist die Mög­lich­keit, dass im Lau­fe der Zeit der glei­che inves­tier­te Betrag abge­wer­tet wer­den kann.
  8. Um die­se Nach­tei­le zu ver­mei­den, ist es am bes­ten, einen ver­bind­li­chen Ver­trag abzu­schlie­ßen, in dem bei­de Par­tei­en ihre Bedin­gun­gen schrift­lich fest­le­gen und sich ver­pflich­ten, die Anfor­de­run­gen des ande­ren zu erfüllen.
  9. Rechts­be­ra­tung ist uner­läss­lich, damit die­se Ver­ein­ba­rung für bei­de Par­tei­en von Vor­teil ist.

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