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Parzellierung, Grundstücksauswahl und Baubeginn
Ich bin so froh, dass wir dieses Jahr bereits mehrere wichtige Meilensteine erreichen konnten.
Die Parzellierung und der Auswahlprozess der Grundstücke laufen seit Monaten und auch der Bau der Landhäuser hat begonnen, so wie auch der Bau vom ersten Clubhaus bei Siedlung A, mit einem wunderschönen Rundumblick.
Bei der Herberge erweitern wir derzeit den Außenbereich mit einer Küche, einem Speiseraum, Toiletten und einem geselligen Bereich.
Die Herberge wird bald eingerichtet sein, damit unsere Besucher dort gemütlich unterkommen können.
Das Haus, wo wir die Geflügelzucht aufbauen, wurde auch in Stand gesetzt, mit Photovoltaik, Sickergrube, Wasserleitung, Gehweg um das Haus etc.
Unser Fachmann für Hallenbau errichtet dort nun die Halle für die Geflügelzucht und Bioeier-Produktion. All das tun wir in Koordination mit den Behörden der Lebensmittelaufsicht SENASAG.
Im Zusammenhang mit der Parzellierung messen unsere Topographen nun mehrere Dutzend neue Hektar-Parzellen ein, damit diese auf die Parzellierungs-Webseite zur Auswahl gestellt werden können, denn viele unserer Kunden warten darauf.
Wichtig war es, den Auswahlprozess schon vor Monaten begonnen zu haben, mit den bis dahin bereits parzellierten Bereichen, teilweise im Siedlerstil und teilweise im dorfähnlichen Stil.
Es war nämlich notwendig, den Bau der Landhäuser unserer Beteiligten zu starten, um die Entwicklung unseres Projekts zu beschleunigen.
Unser Topograph misst nun in allen drei Siedlungen alle bereits vorgeplanten Parzellen mit den dazugehörigen GPS-Koordinaten ein.
Bei den Parzellen, wo wir bereits Landhäuser bauen, ist das schon geschehen und nun wird es auch noch mit den anderen Parzellen gemacht, damit unsere Beteiligten im nächsten Schritt die individuellen Pläne Ihrer Grundstücke erhalten können.
Bei unserem letzten Meeting mit den Mitarbeitern vor Ort haben wir ausführlich über diese Arbeiten gesprochen und auch den Vortrag eines Fachmanns in Argrarrecht angehört, der uns im Detail erklärt hat, dass alles so umgesetzt werden kann, wie es von unserem Unternehmen von Anfang an geplant wurde, mit dem Rückhalt der zuständigen Behörden.
Was mich besonders in seiner Darstellung erfreut hat, ist die zusätzliche Möglichkeit für unsere Beteiligten, Ihre Parzellen beim sogenannten Agrarrichter bestätigen zu lassen und diese sogar im Grundbuch, in Form einer Belastung, eintragen zu lassen.
Auf diese Weise können sich all unsere Beteiligten nicht nur über unsere internen Verkaufsdokumente und Pläne freuen, was schon ausreichend gewesen wäre, sondern auch noch diese zusätzlichen Dokumente beantragen.